Der Alpenplan - Wichtiges Instrument zum Schutz der Bayerischen Alpen

Der bayerische Alpenplan gilt international als vorbildliches Raumplanungsinstrument mit Ziel der naturverträglichen Entwicklung der Bayerischen Alpen. Seit 1972 schützt er als verlässliches raumplanerisches Instrument den bayerischen Alpenraum vor unkontrollierter Erschließung. Nicht zuletzt dank des Einsatzes vieler Naturschützer*innen ist seine Schutzwirkung heute sogar stärker als zu Beginn. Der DAV setzt sich als Naturschutzverband für Erhalt und Weiterentwicklung dieses wichtigen Raumplanungsinstruments ein.

Ein Rückblick auf Entstehung und Fortbestehen des Alpenplans – und ein Blick in seine Zukunft.

Dank Alpenplan und Schutzzone C sind diese bekannten Alpengipfel frei von technischer Erschließung geblieben.

Die Bayerischen Alpen in Zonen

Der Alpenplan teilt den bayerischen Alpenraum klar abgegrenzt in drei verschiedene Zonen auf:

  • Zone A - "Entwicklungszone" - 35% der Fläche: Umfasst die Siedlungsräume und die intensive Landnutzung in den Tälern. Erschließungsvorhaben sind in der Regel zulässig

  • Zone B - "Pufferzone" - 22% der Fläche: Erschließungsvorhaben nur im Einzelfall und nach eingehender Prüfung möglich

  • Zone C - "Ruhezone" - 43% der Fläche: als Schutzzone konzipiert, d.h. alle Vorhaben, außer notwendigen landeskulturellen Maßnahmen (z.B. Forst- und Almwege) sind unzulässig. Nur eine landschaftsbezogene, nicht motorisierte Erholungsnutzung ist erlaubt.

Große Bedeutung für den alpinen Naturschutz

Die Ruhezone C umfasst etwa 10 Prozent mehr Fläche als alle streng geschützten Gebiete zusammen (1.694 km²). Der Alpenplan schützt also zusätzliche Freiflächen, die sonst keiner Schutzkategorie unterliegen. Vor Inkrafttreten des Alpenplans waren viele Bergbahnen in Zone C geplant, die nach 1972 nicht gebaut wurden. So konnten z.B. Seilbahnen auf Watzmann, Geigelstein, Hochgern oder Alpspitze verhindert werden. Diese Berge sind heute bedeutende Schutzräume für Fauna und Flora, aber auch attraktive Ziele für Natursportler und Erholungssuchende. Der Alpenplan hat es geschafft touristische Erschließung zu regulieren, ohne dabei den für Bayern wichtigen Wirtschaftsfaktor Tourismus einzuschränken.

Der Fall Riedbergerhorn

Protest der Naturschutzorganisationen hat gewirkt: das Riedberger Horn ist weiterhin frei von Seilbahnen, die Zone C des Alpenplans bleibt unangetastet. Foto: Jörg Bodenbender

Doch 2017 änderte die bayerische Staatsregierung den Alpenplan kurzerhand, um den Bau einer Skischaukel am Riedberger Horn in der Schutzzone C zu ermöglichen. Der gemeinsame Protest vieler Naturschutzorganisiationen und Einzelpersonen konnte die Regierung zur Vernunft bringen: Die Alpenplanänderung wurde rückgängig gemacht, das Riedberger Horn ist gerettet und wird zum Paradebeispiel für sanfte Tourismusentwicklung. Der Alpenplan geht gestärkt hervor, ist er nun doch bekannter als zuvor und hat eine starke Lobby aus Naturschützer*innen, die für sein Weiterbestehen kämpfen. Zudem verblieben die 2017/2018 festgelegten "Ausgleichsflächen" in der Schutzzone C - die Fläche in der höchsten Schutzkategorie ist also größer geworden.

Danke Alpenplan! #einfachschön

Die Alpen sind gerettet - DAV

Die Zukunft des Alpenplans

Der Alpenplan sollte sich für die Zukunft rüsten und seine Zone C ausgeweitet werden. Denn der Klimawandel wirkt sich in den Alpen besonders stark aus und erhöht die Wahrscheinlichkeit von Naturgefahren. Dies hängt mit der schnelleren Schneeschmelze, länger anhaltenden Niederschlägen und zunehmenden Starkregenereignissen zusammen. Innerhalb der Alpenplanfläche gibt es als Gefährdungsbereiche für „tiefreichende Rutschungen“ ausgewiesene Gebiete mit einer Fläche von 85 Quadratkilometern in Zone A und 106 Quadratkilometern in Zone B. 

Wenn die am Rand anschließenden, als „rutschanfällig“ gekennzeichneten Gefährdungsbereiche hinzugenommen werden, erhöht sich die Kulisse um weitere 99 Quadratkilometer. Diese Flächen sind nach der so genannten Waldfunktionsplanung zu knapp 57 Prozent mit Boden- und Lawinenschutzwäldern bedeckt und müssen ungenutzt bleiben, um gegenüber Naturgefahren künftig besser gewappnet zu sein.

Bislang umfasst die Schutzzone C vor allem die höchsten Lagen der Bayerischen Alpen. Häufig sind es jedoch aus geologischer Sicht gerade die sanfteren Flysch-Zonen im Übergang der Alpen zum nördlichen Alpenvorland wie die Nagelfluhkette im Allgäu, die anfällig für Rutschungen sind – mit möglichen gefährlichen Folgen für Siedlungsgebiete und Infrastruktur. Sie sollten daher dringend der Zone C zugewiesen werden. Damit würde die Ruhezone des Alpenplans flächenmäßig um etwa 16 Prozent größer, was dem Klima- und Naturschutz und uns Bergbegeisterten gleichermaßen diente.