Wettkampf ABC

Reglement Klettern

Der internationale Kletterverband IFSC (International Federation of Sport Climbing) hat ein umfassendes Regelwerk für alle den Wettkampfbereich betreffenden Punkte verfasst. Dieses Reglement ist Grundlage für alle nationalen Wettkämpfe und wird durch das „Nationalen Regelwerk Klettern“ lediglich erweitert.

Das Grundlagenpapier des Sportkletterns als Wettkampfsport ist die Sportordnung des DAV.

Detaillierte Bestimmungen für Lead-, Speed- und Boulderwettkämpfe in Deutschland enthält das Nationale Regelwerk Klettern. Dieses ist für alle Aktiven und für die Wettkampfjury bindend. Das Regelwerk kann unten als pdf-File heruntergeladen werden. Grundlage hierfür sind die Internationalen Wettkampfbestimmungen. Diese sind auf internationalen Wettkämpfen der IFSC für teilnehmende Athleten bindend.
Angewendet wird das Reglement auf allen DAV-Sportkletterwettkämpfen von den DAV Schiedsrichtern und DAV Routenbauern.

Lizenz zum Klettern

Für die Teilnahme an nationalen Kletterwettbewerben sowie an Landesmeisterschaften ist die DAV Kletterlizenz notwendig. Diese Lizenz ist kostenlos.
 

Ablauf der Lizenzbeantragung:

Lizenzen müssen immer über den zuständigen DAV-Landesverband beantragt werden. Dieser sendet die Lizenzanträge gesammelt an die DAV Leistungssport gGmbH.

 

Lizenzbeantragung bis zum 31.01. :


Landesverband Bayern: Anträge im Landesverband Bayern (Bergsportfachverband Bayern) laufen digital ab: Kletterlizenz (bergsportfachverband.de)

Weitere Landesverbände:

  • Das Antragsformular kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.

  • Das Formular wird vom Athleten oder der Athletin ausgefüllt und von der Sektion/dem Verein/der Startgemeinschaft bestätigt & unterschrieben.

  • Die Sektion/der Verein/die Startgemeinschaft (z.B. Sport- oder Ausbildungsreferent) oder der*die Sportler*in selbst leitet das Formular bis spätestens Mitte/ Ende Januar an den zuständigen Landesverband (Leistungssportreferenten) weiter.

  • Der Landesverband führt die Anträge zusammen und leitet diese gesammelt an den DAV - Ressort Leistungssport - weiter, der die Lizenzen ausstellt und die gesamte Lizenzliste verwaltet.

  • Nach Übersendung der kompletten Lizenzunterlagen vom LV an die Bundesgeschäftsstelle kann der*die Sportler*in den Lizenzstatus unter folgendem Link abfragen: Login Nationale Kletterlizenz

  • Für einen Start auf Landes- und nationalen Wettkämpfen reicht der bestätigte Lizenzstatus im System aus. Eine Versendung einer Lizenzkarte oder Lizenzmarke erfolgt NICHT.

Ausnahme: Lizenzbeantragung nach dem 31.01. :

Prozedere grundsätzlich wie oben; für den sofortigen Start auf einem Wettkampf erhält der/die Sportler/in vom zuständigen Landesverband eine „vorläufige Lizenz“, die 6 Wochen gültig ist. Diese vorläufige Lizenz kann auch vor Ort bei einem Wettkampf von einem LV-Vertreter ausgestellt werden. Hier gilt die Regelung des jeweiligen Landesverbands/ der Wettkampfausschreibung. Nach Übersendung der kompletten Lizenzunterlagen vom LV an die Bundesgeschäftsstelle kann der*die Sportler*in den Lizenzstatus unter folgendem Link abfragen: Login Nationale Kletterlizenz

 

Gültigkeitsdauer der Lizenz:

Die Lizenz behält so lange ihre Gültigkeit, bis der*die Sportler*in einen Sektionswechsel vornimmt (Wechsel immer nur zum neuen Jahr möglich – nicht während der laufenden Saison!) oder sich die NADA-/ Antidoping-Bestimmungen ändern. Ebenso muss der*die Sportler*in für das Jahr, in dem er*sie die Volljährigkeit erlangt, einen neuen Lizenzantrag stellen.