Präsidialausschüsse, Kommissionen, Projektgruppen

Präsidialausschüsse

Für folgende Kernbereiche gibt es vier Präsidialausschüsse als ständige Ausschüsse

  • Bergsport und Bergsteigen

  • Natur und Umwelt

  • Hütten und Wege

  • Kultur

Die Präsidialausschüsse haben die Aufgabe, die grundlegenden Entwicklungen ihres jeweiligen Aufgabenfeldes zu verfolgen und das Präsidium fachlich zu beraten und zu unterstützen.

Sie bestehen aus sieben bis zu neun Mitgliedern, darunter einem Mitglied des Präsidiums und einem*einer Vertreter*in der JDAV. Die weiteren Mitglieder kommen aus den Sektionen und können von diesen, dem Verbandsrat und dem Präsidium zur Berufung vorgeschlagen werden.

Die Berufung erfolgt durch das Präsidium nach fachlichen Kriterien für die Dauer von vier Jahren. Präsidialausschüsse wählen ihre*n Vorsitzende*n aus ihrer Mitte.

Entsprechend der JDAV-Struktur gibt es einen Bundesjugendausschuss, der den Präsidialausschüssen gleich gestellt ist und den besonderen Bestimmungen der Bundesjugendordnung unterliegt.

Kommissionen

Derzeit gibt es folgende Kommissionen:

  • Bildung

  • Ehrenamt

  • Familienbergsteigen

  • Hütten und Wege

  • Klettern und Naturschutz

  • Leistungsbergsteigen

  • Recht

  • Sicherheitsforschung

  • Skibergsteigen

  • Skibergsteigen umweltfreundlich

  • Sportklettern

Kommissionen haben beratende Funktion und können auf Initiative des Präsidiums oder auf Vorschlag der Sektionen, des Verbandsrats oder eines Präsidialausschusses für die Erfüllung festgelegter Aufgaben vom Präsidium eingesetzt werden. Sie nehmen ihre Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit der Bundesgeschäftsstelle wahr.

Ihre Mitglieder werden vom Präsidium berufen, ihre Vorsitzenden aus der Mitte der Mitglieder gewählt. Die Berufung erfolgt vorrangig nach fachlichen Kriterien, gegebenenfalls auch nach regionaler Herkunft oder unter Berücksichtigung bestimmter Zielgruppen. Die Anzahl der ehrenamtlichen Mitglieder der Kommission richtet sich nach ihrer jeweiligen Aufgabe.

Der*die Hauptgeschäftsführer*in bestimmt jeweils eine*n fachlich zuständige*n Mitarbeiter*in als stimmberechtigtes Mitglied einer jeden Kommission. Kommissionen tagen nach Bedarf.

Zu Beginn der Gültigkeit einer Mehrjahresplanung wird die Notwendigkeit des Weiterbestehens der Kommissionen geprüft.

Projektgruppen

Projektgruppen werden für die Bearbeitung klar umgrenzter, zeitlich befristeter Themenstellungen eingesetzt. Sie erhalten vom Präsidium eine klare schriftliche Zielsetzung und nehmen ihre Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit der Bundesgeschäftsstelle wahr.

Die Projektgruppen setzen sich entsprechend dem Projektauftrag aus Fachleuten, vorrangig aus dem DAV, zusammen.