Wasserkraft­werk Sellrain-Silz / Kühtai

Nach einem sechsjährigen UVP-Verfahren durch mehrere juristische Instanzen, hat 2020 der Verwaltungsgerichtshof in Wien unanfechtbar die Baugenehmigung für das Großprojekt "Erweiterung der Kraftwerksgruppe Sellrain-Silz" erteilt. Seit 2014 hat sich der DAV zusammen mit dem ÖAV gegen das Vorhaben eingesetzt und gegen die Genehmigung (leider erfolglos) geklagt.

Das naturbelassene Längental bei Kühtai vor dem Baubeginn. Foto: DAV/Tobias Hipp

Längental wird ausgebaggert

Der Bau des neuen Pumpspeichers im Längental bei Kühtai ist aktuell im vollen Gange. Zusätzlich werden sechs Wildbäche in den Stubaier Alpen durch Wasserfassungen in den Speicher abgeleitet.

Bereits im Mai 2020 hat die TIWAG mit den vorbereitenden Bauarbeiten für den neuen Pumpspeicher im Längental begonnen. Seit Frühjahr 2021 wird das Längental ausgebaggert, für die Flutung vorbereitet und die Staumauer errichtet. Parallel wird der unterirdische Stollen zur Ableitung von Fischbach, Schranbach, Winnebach, Fernaubach, Daunkogelfernerbach und Unterbergbach vorangetrieben. Insgesamt wird die Bauzeit mindestens sechs Jahre betragen. 

Baustelle im Längental (Stand: Sommer 2022): ein Tal wird für die Flutung vorbereitet. Foto: DAV/Franz Güntner

Großprojekt zerstört hochwertige Lebensräume

Durch das Speicherbecken im hinteren Längental werden hochwertige Lebensräume und Habitate sowie Moorflächen in sehr gutem naturkundefachlichem Zustand zerstört. Die geplanten Ableitungen gefährden die letzten naturnahen und frei fließenden Gewässerstrecken in den Stubaier und Ötztaler Alpen. 

  • Speichersee im hinteren Längental mit 500 Meter breiter und 100 Meter hoher Staumauer.

  • Ableitung von bis zu 80% des Wassers aus sechs naturnahen und unverbauten alpinen Wildbächen durch Wasserfassungen und unterirdische Ableitung in den neuen Speicher.

Ausbau der Kraftwerksgruppe Sellrain-Silz mit neuem Speicher im Längental und Ableitung alpiner Bäche. Quelle: DAV

Die Auswirkungen

  • Massive Verschlechterung des ökologischen Zustands der betroffenen Gewässer durch Abzug von bis zu 80% des Abflusses. Der typische Abflussgang wird modifiziert und Hochwasserspitzen bleiben aus.

  • Verlust alpiner Flusslebensräume unterhalb der Wasserfassungen.

  • Verlust wichtiger alpiner Lebensräume für teils vom Aussterben bedrohte Tierarten im Längental.

  • Flutung/Verlust von Moorflächen (CO2-Senken).

  • Sanfter Tourismus: Dem Wildwassersport im Stubaital wird die Existenzgrundlage entzogen.

  • Verlust an Potenzial für einen nachhaltigen und naturverträglichen Tourismus: das Längental war.

Verlauf des Verfahrens

  • Juni 2020: Abweisung der Revision und Baugenehmigung durch Verwaltungsgerichtshof

  • August 2019: ÖAV, DAV und österr. Umweltdachverband reichen Revision gegen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein

  • Juni 2019: Baugenehmigung durch Bundesverwaltungsgericht

  • Dezember 2018: Verfahren gestoppt - Verwaltungsgerichtshof revidiert Bescheid des Bundesverwaltungsgerichts

  • September 2017: Revision durch ÖAV und DAV

  • August 2017: Genehmigung durch Bundesverwaltungsgericht

  • März 2017: Verhandlung vor Bundesverwaltungsgericht

  • August 2016: Klage (DAV, ÖAV) gegen positiven Bescheid der Tiroler Landesregierung

  • Juni 2016: Genehmigung durch Tiroler Landesregierung

  • Oktober 2014: Mündliche Verhandlung zur Umweltverträglichkeit in Innsbruck