Eine Mini-EU-Flagge steckt in einem frisch-grünen Moospolster
Unsere natürliche Umwelt erhalten & stärken – mit dem neuen EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur. Foto: AdobeStock
Natur wieder gesund machen

EU-Parlament stimmt für Naturschutzgesetz

Heftig war über das Naturschutzgesetz der Europäischen Union gestritten worden. Zum Schluss gab es im EU-Parlament eine knappe Mehrheit, die sich am 12. Juli 2023 für das Gesetz aussprach. Das Gesetz hat damit eine wichtige Hürde genommen, es muss nun mit den einzelnen EU-Staaten verhandelt werden.

Gesetz soll Ökosystem helfen  

Vielerorts ist die Natur in einem schlechten Zustand. Ziel des Naturschutzgesetzes ist es, den Artenschutz zu stärken und bedrohte Ökosysteme wieder fit zu machen. Bis 2030 soll es dazu für mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresfläche der EU Wiederherstellungsmaßnahmen geben – so sollen Städte begrünt, Wälder wieder aufgeforstet und Flüsse renaturiert und wieder in einen guten Zustand gebracht werden.

Wie das Gesetz ganz konkret ausgestaltet werden soll, darüber wird in einem nächsten Schritt mit den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten verhandelt. Im besten Fall würde das Gesetz dann noch vor der Europawahl im kommenden Jahr verabschiedet werdet.

Wichtig ist das europäische Gesetz zur Wiederherstellung der Natur
(Nature Restoration Law), wie es bei vollem Namen heißt, weil nur starke und widerstandsfähige Ökosysteme gut mit klimabedingten Wetterextremen umgehen und auch unser aller Ernährung sichern können.

Naturschutz in den Alpen  

Der DAV begrüßt das EU-Naturschutzgesetz und hofft, dass dadurch auch in den Alpen, wo es aktuell eine Reihe geplanter Erschließungen gibt, der Fokus nochmals stärker auf die Wiederherstellung und Unterschutzstellung von sensiblen Ökosystemen und Lebensräumen gerichtet wird.

Auch für das Platzertal gibt es Erschließungspläne. Foto: DAV/Franz Güntner

 

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