Bildungsurlaub

Mit dem Bildungsurlaub fördert der Staat die Initiative von Arbeitnehmer*innen zum lebenslangen Lernen. Wegen der Kulturhoheit der Länder gibt es allerdings kein einheitliches Bundesgesetz. Die Bundesländer verabschieden eigene Landesgesetze, die den Anspruch auf die Gewährung von Bildungsurlaub im jeweiligen Bundesland regeln. Somit sind Gesetzestexte und Umsetzungsverfahren in jedem Bundesland unterschiedlich.

Bayern und Sachsen haben als einzige Länder kein Landesgesetz zum Bildungsurlaub verabschiedet, hier gibt es folglich generell keine Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen. 

 

Bildungsurlaub dient in erster Linie der beruflichen oder politischen Weiterbildung; ein Anspruch auf Bildungsurlaub für eine ehrenamtliche Tätigkeit ist nicht in jedem Bundesland vorgesehen.

Die folgende Tabelle gibt hierzu einen Überblick (Stand Januar 2022).

 

Antragsfomulare für Bildungsurlaub zur Vorlage beim Arbeitgeber sind gegebenenfalls über die Links bei den weiterführenden Informationen zu finden.

Anträge auf Bildungsurlaub einzelner Teilnehmer*innen für einzelne Maßnahmen können von der Bundesgeschäftsstelle nicht bearbeitet werden.