Skitouren auf Pisten sind ein guter Einstieg in den Sport. Foto: Manfred Scheuermann
Skitouren auf Pisten sind ein guter Einstieg in den Sport. Foto: Manfred Scheuermann
Pistenskitouren

Regeln in Österreich, Italien, Schweiz, Südtirol

Tourengehen auf Pisten ist seit Jahren ein Trend. Wie reagieren die Verantwortlichen der Alpenregionen auf diese Entwicklung? Was ist wo erlaubt, was ist verboten?

Regelungen von restriktiv bis liberal

Die Skigebietsbetreiber und die Gesetzgeber der Alpenländer reagieren sehr unterschiedlich auf das Skitourengehen auf Pisten. Manche empfinden Tourengeherinnen und Tourengeher in Skigebieten eher als störend, Unfallgefahren und Haftungssorgen werden thematisiert. In anderen Regionen erkennt man, dass immer mehr Wintergäste die Abwechslung suchen: Mal Langlaufen, mal Pistenskifahren, mal eine Skitour – und diese gerne auch auf der Piste. Die Verantwortlichen einiger Alpenregionen gehen weiterhin restriktiv vor, während in anderen Ländern stark auf gegenseitiges Verständnis gesetzt wird.

Pistentourengeher sollten stets beachten, dass Skigebiete eine aufwendige Infrastruktur bereitstellen und Pisten in erster Linie für die Nutzer der Seilbahnen und Lifte gedacht sind. Rücksichtnahme ist daher geboten und es freut die Gastgeber, wenn seitens der Tourengeherinnen Bereitschaft zu erkennen ist, die Infrastruktur nicht nur zu nutzen, sondern auch monetär zu unterstützen – sei es durch das Bezahlen des geräumten Parkplatzes oder durch eine Einkehr in einer Berghütte im Skigebiet. Generell wichtig ist, dass Sperrungen für Pistenpräparierung oder Lawinensprengungen beachtet werden, denn sie bedeuten Lebensgefahr.

Pistenskitouren in Bayern

In allen bayerischen Skigebieten gibt es Aufstiegsmöglichkeiten für Tourengeher, entweder auf ausgewiesenen Routen oder am Pistenrand.

Sperrungen sind nur bei konkreter Gefahrenlage, insbesondere bei Pistenpräparierung, Lawinensprengung oder Vereisung, zulässig, dann aber dringend zu beachten! Auch die FIS- und die DAV-Regeln für Skitouren auf Pisten sowie örtliche Regelungen (zum Beispiel zu den Tourenabenden) müssen eingehalten werden.

Weitere Infos: 

Örtliche Regelungen in Bayern.

Pistentourengeher am Hörnle. Foto: Nadine Ormo

Pistenskitouren in Österreich

In Österreich haben Tourengeher kein unbeschränktes Recht, über Skipisten aufzusteigen.

Die „Wegefreiheit nach dem Forstgesetz“ greift auf Skipisten im Waldbereich nicht. Allerdings geht der ÖAV davon aus, dass alte Wegerechte und solche mit entsprechend langer Benutzungsdauer (in der Regel 30 Jahre) auch im Winter ihre Gültigkeit behalten. In Vorarlberg haben Tourengeher bei geschlossener Schneedecke ein allgemeines Recht zur Benutzung von Skipisten. Im Osten Österreichs gilt für einige Skigebiete dagegen ein generelles Verbot für Pistentouren.

Manche Skigebiete bieten Aufstiegsrouten an, teils werden Gebühren erhoben. Pistensperren (etwa zur Präparierung) müssen Tourengeherinnen immer und überall beachten. Neben den FIS-Regeln gelten die „10 Empfehlungen für Pistentouren - sicher und fair!“ des Österreichischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit.

Weitere Infos

Pistenskitouren in der Schweiz

Skitouren auf Pisten sind in der Schweiz grundsätzlich unter der Voraussetzung erlaubt, dass die FIS-Regeln (Aufsteigen nur am Pistenrand!) und die fünf Regeln des Verbandes Seilbahnen Schweiz (SBS), des Schweizer Alpenclubs (SAC) und der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) eingehalten werden.

Unter besonderen Umständen können Pisten allerdings für Tourengeher gesperrt beziehungsweise Nutzungsgebühren erhoben werden. Nach dem Skibetrieb sind alle Pisten zur Präparierung gesperrt; immer mehr Skigebiete bieten aber an ausgewählten Abenden offene Pisten für Tourengeher an.

Weitere Infos:

Pistenskitouren in Italien

Nach dem italienischen Skipistengesetz sind Skitouren auf Pisten grundsätzlich verboten, was örtlich durch die Pistenpolizei kontrolliert wird.

Skigebietsbetreiber können das pauschale Verbot jedoch aufheben und in eigenem Ermessen Regelungen treffen. Immer mehr Skigebiete machen davon Gebrauch und bieten Aufstiegsmöglichkeiten an. Der Alpenverein Südtirol (AVS) pflegt eine Liste mit den Regelungen in Südtiroler Skigebieten. Zu beachten sind neben den FIS-Regeln die zehn „Empfehlungen für Skitouren auf Skipisten“ des AVS.

Pistenskitouren in Südtirol

Wer in Südtirol mit einer Pistenskitour liebäugelt, sollte sich vorab mit den dortigen Regelungen vertraut machen. Im alpenweiten Vergleich sind diese recht restriktiv. Die schlechte Nachricht zuerst: Das Pistentourengehen – amtlich korrekt nennt sich das „Aufstieg mit angeschnallten Ski“ – ist in Südtirol und ganz Italien laut nationalen Regelungen grundsätzlich nicht erlaubt. Weder während des Skibetriebs noch nach Pistenschluss.

Die gute Nachricht: Pistenbetreiber können dieses Verbot aufheben. Heißt konkret: Die Gesetzeslage ist im Detail mitunter unklar formuliert; Pistenbetreiber können nach dem eigenen Ermessen und mit individuellen Regelungen das Pistentourengehen gestatten.

Immer mehr Südtiroler Skigebiete machen solche speziellen Angebote für Pistentourengeher. Die Lösungen reichen von einer eigenen Aufstiegsspur über einen Winterwanderweg bis hin zur Aufstiegsroute mit „Pistentourenticket“.

Außerdem haben die Skigebiete individuell geregelte Abendregelungen.

Bevor man also in Südtirol erwägt, in einem Skigebiet aufzusteigen, heißt es, sich mit den jeweiligen Regeln vertraut zu machen. Alle relevanten Informationen hat der Alpenverein Südtirol aktuell zusammengefasst. Unter anderem mit einer Übersicht zu Skigebieten mit Tourenmöglichkeiten sowie mit einer Übersicht der Südtiroler Skigebiete ohne Pistentourenmöglichkeiten.

Weitere Infos:

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