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Für mehr Miteinander in den Bergen

Make love not war

Hintergründe zum aktuellen Video von Harry G, DAV und Vaude

Mountainbiken ist Breitensport – allein beim Deutschen Alpenverein geben 43 Prozent der Mitglieder an, die Bergwelt regelmäßig auch auf zwei Rädern zu erkunden. Dennoch scheint das Verhältnis zerrüttet zwischen denen, die das Mountainbike wählen, und denen, die die Fortbewegung zu Fuß bevorzugen. Harry G, bekannt für seine humorvollen und beizeiten bissigen Videos, nimmt jetzt diesen Konflikt aufs Korn. Das Video „Harry G über … Mountainbiken und Wandern“ ist in Zusammenarbeit mit dem DAV und seinem langjährigen Partner VAUDE entstanden.

Mit viel Augenzwinkern und dem einen oder anderen Seitenhieb nimmt der Clip sowohl die Mountainbikecommunity als auch die Wander*innen auf die Schippe. Die Message dahinter: Beide Seiten sind in ihrem Umgang miteinander nicht immer fair – dabei wäre es gar nicht so schwer, sich respektvoll zu begegnen und friedlich in den Bergen zu koexistieren. Und klar ist auch: Rücksichtslose sind auf beiden Seiten klar in der Unterzahl, aber eben besonders auffällig. Das Video soll dem berüchtigten Konflikt mit Humor begegnen und zu einem freundlicheren und verträglicheren Umgang auf Bergwegen beitragen. Was Markus Stoll, alias Harry G, über Mountainbiken und Wandern denkt, lest ihr im Interview. Hintergrundwissen über die Regeln, die in den Bergen gelten, gibt es unten auf dieser Seite.

Schmal bedeutet nicht gleich ungeeignet. Ob ein Weg fürs Mountainbiken geeignet ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Foto: DAV/Christian Pfanzelt

Die Krux mit der Wegeeignung

Hat man beim Wandern tatsächlich Vorrechte? Ganz klar: Ja. Wer zu Fuß unterwegs ist, hat zunächst einmal in den Bergen immer Vorrang. Und auch wo wer mit welchem Sportgerät unterwegs sein darf, unterscheidet sich teilweise je nach Region. In Bayern ist das freie Betretungsrecht der Natur verfassungsrechtlich garantiert. Das gilt auch für Mountainbiker*innen: Geeignete Wege dürfen laut dem bayerischen Naturschutzgesetz befahren werden. Geeignet?

Ein eher steiler, schmaler Weg, von Wurzeln durchzogen – für manche gilt er als eindeutig nicht befahrbar, für andere beginnt erst hier der Spaß beim Mountainbiken. Wer legt nun fest, ob der Weg für’s Mountainbiken geeignet ist? Das entscheiden in Bayern die Unteren Naturschutzbehörden, die in den Landratsämtern angesiedelt sind. Und bei der Entscheidung spielt beispielsweise die Breite des Weges oder das (angenommene) Fahrkönnen keine Rolle. Dasselbe gilt übrigens beim Wandern: Wenn ich als Einsteiger*in beschließe, die Zugspitze über den Jubiläumsgrat zu besteigen, hindert mich keine Vorschrift daran – und das obwohl der Weg sehr schmal und anspruchsvoll und mein Können nicht besonders ausgeprägt ist. Diese Kriterien sind also nur für die individuelle Einschätzung notwendig, ob der Weg für mich geeignet ist.

Für die Beurteilung, ob ein Weg für Mountainbikes geeignet ist, dienen den Unteren Naturschutzbehörden objektive Kriterien wie Steigung beziehungsweise Gefälle und Kurvenradien.

Kommt die Behörde zu dem Schluss, dass ein Weg ungeeignet ist, wird ein Verbotsschild aufgestellt. So weit, so klar. Problematisch ist, dass diese Schilder manchmal auch von Privatpersonen oder Grundbesitzer*innen angebracht werden. Doch die sind nicht berechtigt, einen Weg als ungeeignet einzustufen. Sie dürfen die in ihren Augen ungeeigneten Wege nur der Naturschutzbehörde zur Prüfung anzeigen. Ob ein Schild rechtsgültig und damit bindend ist, ist nicht immer leicht zu erkennen. Gültig ist es dann, wenn auf den gesetzlichen Grund verwiesen wird, warum der Weg gesperrt ist, oder wenn es hoheitlich ist, also von der Behörde selbst erlassen. Wer sich unsicher ist, ob ein Schild rechtlich bindend ist oder nicht, sollte den Weg mit dem MTB besser erst einmal nicht befahren und sich zunächst informieren, ob das Verbot von der Naturschutzbehörde erlassen und damit gültig ist.

In anderen Regionen gelten übrigens andere Regeln. In Baden-Württemberg ist zum Beispiel – anders als in Bayern – die Wegbreite dafür entscheidend, ob Mountainbiken erlaubt ist oder nicht. Wege unter zwei Metern Breite sind für Mountainbikes tabu. Der DAV spricht sich gegen solch pauschale Einstufungen und Fahrverbote aus. Wo die Eignung fürs Mountainbiken zweifelhaft ist, sollten die Wege im Einzelfall geprüft und auch Kriterien wie die Frequentierung berücksichtigt werden.
In Österreich darf auf Bergwegen nur geradelt werden, wo es explizit erlaubt ist. In Südtirol dagegen ist Mountainbiken auf fast allen Wegen gestattet.

Rücksicht und Respekt – mit ein paar einfachen Regeln

Überall wo sich Wander*innen und Mountainbiker*innen auf Wegen begegnen, sind ein paar einfache Regeln Grundlage für ein friedliches Miteinander.

Für Mountainbikes gilt: Bei Begegnungen mit anderen langsam werden, sich ankündigen – mit Klingel oder „Servus“, bitte nicht mit blockierenden Bremsen wie im Video – und Wandernden Vorrang gewähren. Das ist aber keine Einbahnstraße: Wer zu Fuß unterwegs ist, muss nicht immer auf Vorrang beharren. Besonders wer in Gruppen wandert, darf gerne auch mal hintereinander gehen und ausweichen, wenn andere überholen oder vorbeifahren wollen.

Selbstverständlich sind auch Sicherheit und Naturschutz beim Biken zu beachten. Für sichere, sozial- und naturverträgliche Biketouren, bitte immer diese 10 Regeln einhalten!

Wandernde haben Vorrang - das ist eine der Grundregeln beim Mountainbiken. Foto: DAV/Christian Pfanzelt

Die Natur als Bikepark?

Mountainbiken macht riesig Spaß, hält fit und ist ein besonderes Bergerlebnis – das sind Gründe für die steigenden Zahlen der aktiven Sportler*innen. Und wie beim Wandern wird es mit zunehmender Erfahrung und mehr Können auf Dauer langweilig, nur auf Forstwegen unterwegs zu sein. Während Wandernden ein riesiges Wegenetz offensteht, werden für Biker*innen immer mehr Verbote verhängt (ob rechtskräftig oder nicht, siehe oben). Das Angebot an offiziellen Trails für Mountainbikes ist in vielen Regionen mangelhaft. Das führt dazu, dass zum Teil illegale Strecken gebaut werden. Das sind manchmal Abschneider oder neue Trails, manchmal aber auch Kicker und andere Streckenveränderungen. Das ist nicht nur verboten, sondern auch schädlich für die Natur und gefährlich für alle, deren MTB-Fahrkünste (noch) nicht für Sprünge ausreichen. Der DAV sieht in diesem Punkt auch die Gemeinden in der Verantwortung, zwischen den Beteiligten zu vermitteln sowie Angebote zu schaffen und nicht nur Verbote auszusprechen. In zwei Modellregionen unterstützt der DAV diesen Prozess mit dem Projekt „Bergsport Mountainbike – Nachhaltig in die Zukunft“.

Zusammen, nicht gegeneinander

Ob bikend oder wandernd: gemeinsam ist uns die Liebe zu den Bergen und die Begeisterung für die Natur – und die Ressource, die wir nutzen, nämlich die Wege. Wie es im Video heißt: „The mountains shall bring peace to the people!”. Und das geht mit einem respektvollen Umgang in den Bergen miteinander, mit der Natur, mit den Wegen – ob auf dem Bike oder zu Fuß.

Zusammen, nicht gegeneinander. Foto: DAV/Christian Pfanzelt

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