Hallangerhaus
Hallangerhaus. Foto: DAV/Stefan Wolf
Infos für alleinreisende Jugendliche

Unter 18 alleine auf Hütten?

Aber muss man überhaupt volljährig sein, um auf einer Alpenvereinshütte übernachten zu können? Nein, muss man nicht. Eine Übernachtung auf den Alpenvereinshütten ist als Minderjährige*r möglich. Allerding empfehlen wir euch, ein paar Dinge zu beachten.

  • Fact: In Deutschland gibt es zu diesem Thema keine gesetzlichen Vorgaben. Wenn ihr ins Ausland reist, checkt bitte dort die Bestimmungen.

  • Faustregel: Ab etwa 14 Jahren können Kinder und Jugendliche ohne Aufsichtsperson allein oder mit anderen Jugendlichen verreisen. Trotzdem braucht ihr die Einwilligung eurer Eltern, da sie nach wie vor die Aufsichtspflicht für euch haben und zur Verantwortung gezogen werden, wenn euch unterwegs etwas passiert.

Nehmt deshalb unbedingt euren Pass oder euren Personalausweis, eine sog. Reisevollmacht der Eltern und eine Fotokopie des Personalausweises eurer Eltern mit.

Bevor ihr auf die Hütte geht, reserviert euch einen Schlafplatz. Dabei könnt ihr euch bei den Hüttenwirtsleuten als Jugendliche ankündigen.

Wenn Hüttenübernachtungen neu für euch sind oder ihr viel mit euren Eltern oder Jugendgruppen auf Hütten wart, tastet euch langsam an Hüttenübernachtungen ran. Es macht einen Unterschied, ob ihr alleine oder mit euren Eltern oder einer Gruppenleitung unterwegs seid. Eine einfachere Wanderung auf einer familienfreundlichen Hütte mit netten Wirtsleuten ist beispielsweise ein guter Einstieg. Ihr könnt euch, wenn ihr mehr Erfahrungen gesammelt habt, immer noch steigern und mehrere Übernachtungen aneinanderhängen.

Ihr habt Fragen zu dem Thema oder euch ist etwas unklar? Das Ressort Hütten und Wege sowie die JDAV helfen euch weiter!

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