Man sieht eine sehr große Kabine der Zugspitz-Seilbahn, darunter viel Bergwald und im Hintergrund das Panorama des zackigen Wettersteingebirges.
In sehr geräumigen Kabinen geht es auf die Zugspitze – auch für Menschen mit Handicap oder im Rollstuhl. Foto: Adobe Stock / Matthias
Die Berge barrierefrei

Den Alpengipfeln so nah – Barrierefreie Bergstationen und Seilbahnen

Hoch hinaus mit Behinderung? Das geht! Immer mehr Seilbahnen sind (zumindest teilweise) barrierefrei und bieten auch für einen Rollstuhl genügend Platz. Behindert oder nicht – so können alle gemeinsam den Alpengipfeln ganz nahe kommen.

Hoch hinaus – Atemberaubendes Bergpanorama genießen

Grundsätzlich unterstützen wir das Erreichen der Berge und Gipfel aus eigener Kraft. Doch bestehende Seilbahnen und Bergstationen eignen sich gut, um auch Menschen im Rollstuhl oder mit anderen Behinderungen die Bergwelt zumindest ein Stück erreichbarer und erlebbarer zu machen. Bleibende Eindrücke bieten auch die folgenden bayerischen Bergstationen in den Alpen.

(Teilweise) Barrierefreie Bergstationen und Bergbahnen

  • Allgäu: Eine hervorragende Aussicht vom Nebelhorn auf den Allgäuer Hauptkamm gibt es nach einem etwa ein Kilometer langen, rollstuhlgerechten Weg. Doch auch zu anderen Gipfel rund um Oberstdorf sind (teilweise) barrierefreie Auffahrten möglich, dazu zählen die Fellhornbahn, die Söllereckbahn, die Walmendingerhornbahn, (von der Kleinwalsertaler Seite) die Kanzelwandbahn; außerdem die Hörnerbahn oder die Ifenbahn (nur mit Hilfsperson – Zugang zur Talstation im Winter über gewalzten Schnee). Auch die Imbergbahn und im Ostallgäu die Tegelbergbahn gelten als (teilweise) barrierefrei.

  • Berchtesgadener Alpen: Hoch hinaus geht's mit der Jennerbahn auf den Jenner. Dort sind neben der Seilbahn selbst auch das Stationsgebäude und das Restaurant mit Rampen, Aufzügen und Toiletten für Menschen mit Behinderung ausgestattet.

  • Chiemgau: Wer in den Chiemgauer Alpen unterwegs ist, kann mit der teilweise barrierefreien Hochfelln-Seilbahn auf den Hochfelln fahren und den Ausblick über die Alpen genießen.

Unterwegs zum Gipfel mit Retro-Chick: über eine kleine Schwelle gehts in die Kabine ... und dann auch samt Rollstuhl nach oben. Foto: Adobe Stock / H. Arndt
  • Walchensee: In Retro-Kabinen mit Blick auf den Walchensee bringt die Herzogstandbahn zur Bergstation. Von der Bergstation aus eröffnet sich ein atemberaubender Ausblick auf Walchen- und Kochelsee.

  • Wendelstein: Die beiden Bahnen bringen von Brannenburg und Bayrischzell-Osterhofen aus Menschen mit Behinderung auf den Wendelstein: Zur Auswahl stehen die gemütliche Zahnradbahn und die schnelle Pendelbahn. Egal mit welcher der Berg erklommen wird – oben werden Bergbegeisterte mit einem hervorragenden Ausblick belohnt. Zudem können Deutschlands höchste Kirche entdeckt und eine Höhle erkundet werden.

  • Zugspitz-Region: Alle Bergbahnen des Gebiets Garmisch-Classic gelten als (teilweise) barrierefrei; sie sind problemlos mit Rollstuhl und Rollator befahrbar. Dazu gehören die Zugspitzbahn und die Gletscherbahn zur Gipfelstation, die Kreuzeckbahn, Alpspitzbahn, Hochalmbahn und die Hausbergbahn (nur im Winter).

Barrierefrei – was heißt das eigentlich?

In Deutschland leben etwa 10 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Sei es, dass sie eine Gehbehinderung haben oder im Rollstuhl sitzen, dass sie eine Sehbehinderung haben oder blind sind, eine Hörbehinderung haben oder gehörlos sind oder mit einer kognitiven Beeinträchtigung leben.

Um im Alltag und auf Reisen die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe aller Menschen zu fördern, sind heute einerseits bestimmte Angebote zu Barrierefreiheit verpflichtet (beispielsweise im digitalen Raum). Andererseits können Unternehmen ihre Angebote & Dienstleistungen auch freiwillig zertifizieren lassen, um alle wichtigen Informationen transparent und einheitlich verständlich zur Verfügung zu stellen.

Dass sich Bergbahnen und andere touristische Einrichtungen bereits zertifizieren ließen, ist immer häufiger an der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft“ zu erkennen, die auch auf den jeweiligen Websites kommuniziert wird. Die Einschränkung „teilweise barrierefrei“ legt dabei nahe, noch einmal genauer nachzulesen, ob das Angebot den eigenen Ansprüchen genügt. Die Zertifikats-Details sind einheitlich und unabhängig auch auf der Projekt-Website „Reisen für alle“ zu finden. Ansonsten gilt die Faustregel: je neuer die Bergbahn, desto wahrscheinlicher, dass es sich auch komplett ohne Einschränkungen samt Rollstuhl mitfahren lässt und auch an der Bergstation Infrastruktur wie eine rollstuhlgerechte Toilette vorhanden ist.

Übrigens: 

…  „barrierefrei“ sind Einrichtung, Anlagen und Angebote immer dann, „wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“ (§4 BGG)

… der Begriff „rollstuhlgerecht“ (wie auch „behindertengerecht“) ist wiederum durch DIN-Normen definiert und eine Vielzahl von Eigenschaften und Maßen müssen erfüllt sein, um als solches zu gelten.

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