Durch ein herzförmiges Guckloch in einem Holzzaun sind steile Felsformationen und eine Hütte zu sehen.
Viele Hütten begeistern mit ihrer eindrucksvollen Lage. Foto: DAV/Pamela Rückert
Hinweise und Tipps für ein friedliches Zusammensein

Alpenvereinshütten-Knigge

Das Interesse, die Anforderungen und Erwartungen an Hütten in den Alpen sind vielfältig. Damit der Aufenthalt für alle ein tolles Erlebnis wird, gibt´s an dieser Stelle ein paar Hinweise und Tipps.

Die Alpenvereinshütten sind individuell und einzigartig. Sie charakterisieren sich über ihre Lage – ob in den sanfteren bayerischen Voralpen oder im kargen Hochgebirge – die Erreichbarkeit, mit Seilbahn, über breite Forststraßen oder schmale Pfade, die Ausstattung und die Hüttenwirtsleute.

Stützpunkt, Einkehrmöglichkeit, Kinderparadies

So verschieden wie die Hütten selbst, sind auch die Erlebnisse dort. Für ehrgeizige Bergsteiger*innen sind sie Stützpunkt für alpine Ziele, für Familien bieten sie eine bodenständige Unterkunft mit zahlreichen Entdeckungsmöglichkeiten für jedes Alter und für Wanderbegeisterte stellen sie das Tagesziel und eine gemütliche Einkehrmöglichkeit auf dem Weg dar.

Damit das Zusammenleben reibungslos abläuft, gibt es die Hütten- und Tarifordnung des Deutschen Alpenvereins. Diese legt die Grundregeln für den Hüttenaufenthalt fest und gibt Antworten auf Fragen wie: Was kostet eine Hüttenübernachtung? Welche Verpflegung gibt es? Wer hat Anspruch auf einen Schlafplatz? Wie verhalte ich mich auf einer Hütte? Die Hütten- und Tarifordnung gilt für alle Hütten des Deutschen Alpenvereins. Darüber hinaus hat jede Hütte spezifische AGBs, die unter anderem die Stornierungs- und Anzahlungsregelungen regeln. Auf der jeweiligen Hütten-Homepage und der der hüttenbesitzenden Sektionen findet ihr alle Informationen.

Aufgrund der Corona-Pandemie gelten auf den Hütten wie auch im Tal aktuell strikte Zugangs-, Abstands-, und Hygieneregeln. Was Tages- und Übernachtungsgäste vor dem Hüttenaufenthalt in Bayern und Österreich wissen müssen und welche konkreten Regelungen getroffen wurden, haben wir in den verlinkten Artikeln zusammengefasst.

Die wichtigsten Fragen zu den allgemeinen Hüttenregelungen haben wir für euch beantwortet:

Schlafplätze sollten im Voraus reserviert werden. Foto: DAV/Thilo Brunner

Wer hat einen Anspruch auf einen Schlafplatz?

Bevorzugten Anspruch haben Erkrankte oder Verletzte, denen einen Abstieg oder Abtransport ins Tal nicht zugemutet werden kann oder Rettungsmannschaften im Dienst. Achtung: Als Alpenvereinsmitglied hat man nicht automatisch einen Anspruch auf einen Schlafplatz.

Deshalb ist es notwendig, besonders bei beliebten Hütten, einen Schlafplatz im Voraus zu reservieren. Die Hüttenwirtsleute können selber entscheiden, ob sie einen Anzahlung oder Stornogebühr im Falle eines Rücktritt oder Nichtantritts erheben.

Gut zu wissen: Es dürfen nur maximal 90% der verfügbaren Schlafplätze reserviert werden.

Bettenlager im Hallerangerhaus. Foto: DAV/Stefan Wolf

Was kostet eine Übernachtung?

Alpenvereinsmitglieder und Gleichgestellte entrichten einen ermäßigten Nächtigungstarif. Um diese Ermäßigung zu erhalten, müsst ihr euren gültigen Mitgliedsausweis vorlegen. Die Obergrenze für Nächtigungstarife liegt auf Kategorie I Hütten im Matratzenlager bei 13,00€ für Erwachsene.

Mitglieder der hüttenbesitzenden Sektion erhalten keine weiteren Vergünstigungen gegenüber anderen Alpenvereinsmitgliedern.

Kostenlos übernachten Bergrettungsdienste im Einsatz, Tourenführer*innen, Wanderleiter*innen, Kletterbetreuer*innen, Fachübungsleiter*innen, Jugendführer*innen, Jugendleiter*innen und Familiengruppenleiter*innen des ÖAV, DAV und AVS, wenn sie mit einer Gruppe von mindestens fünf Personen unterwegs sind sowie Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung.

Gesunder Geist im gesunden Körper – Hinweise zur Verpflegung auf AV-Hütten

Zwischen 12:00 und 20:00 Uhr wird mindestens eine warme Mahlzeit angeboten. Für Übernachtungsgäste wird mittlerweile auf den meisten Hütten Halbpension angeboten. Das heißt man bekommt ein Abendessen bestehend aus Vor-, Haupt-, und Nachspeise und ein Frühstück. Auf vielen Hütten gibt es vegetarische Menüs ergänzend zum Fleischgericht. Für besondere Wünsche und Unverträglichkeiten empfiehlt sich ein Anruf oder eine Mail vor dem Besuch.

Wem die Halbpension zu viel oder zu teuer ist, der kann das „Bergsteigeressen“ für maximal 11,00€ für Mitglieder und Gleichgestellte bestellen. Teewasser gibt es für 3,00€/Liter (inkl. 2 Tassen).

Selbstversorgung ist übrigens nur für Mitglieder und Gleichgestellte in den vorgesehenen Bereichen gestattet. Die Hüttenwirtsleute können einen Infrastrukturbeitrag in Höhe von 2,50€ für Tagesgäste und 5,00€ pro Übernachtung verlangen. Dieser Betrag verbleibt bei den Wirtsleuten.

Auf der Hütte schmeckt's doppelt gut. Foto: DAV/Norbert Freudenthaler

Ihr habt noch Fragen oder euch ist etwas unklar? Dann schaut euch in der Galerie unsere Hinweisschilder an. Sie geben schnelle, verständliche Auskunft und ihr werdet sie an den unterschiedlichsten Stellen in den Hütten wiederfinden. Viel Spass beim Lesen und beim Hüttenaufenthalt!